Heute haben wir ein Schreiben des Amtes erhalten. Man bestätigt uns und dem Notar, dass man unseren Kaufvertrag zur Kenntnis genommen hat und auf ein Vorkaufsrecht nach BauGB verzichtet, da kein Vorkaufsrecht nach BauGB besteht.

Für diese Erkenntnis nimmt das Amt dann 13,- Euro Verwaltungsgebühren.

Auch wenn es albern klingt, hat das Amt ja auch keine Wahl als die rechtlichen Gegebenheiten einzuhalten. Die Nachricht als solches beruhigt uns natürlich und wir haben einen Zettel mehr für unseren Ordner.

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